MPU Richtlinien

Die Richtlinien der
Medizinisch Psychologischen Untersuchung

Bei einer MPU geht es nicht darum, den Betroffenen zu bestrafen, sondern die Risiken für Sie und für die Allgemeinheit so gering wie möglich zu halten.

Grundsätzlich richtet sich die MPU nach den Angaben der Verkehrsbehörde. Es werden also Details geprüft, die zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis relevant sind. Fragen, die Ihre Fähigkeiten (körperlicher und geistiger Art), Ihre Verhaltensweisen und ähnliches beleuchten sollen.

Entgegen der weitläufigen Meinung, dass die Beurteilung oft nach „Nasenfaktor“ durchgeführt wird, liegen ihr de facto wissenschaftliche festgelegte Maßstäbe zu Grunde.
Haben Sie sich mit Ihrem Fehlverhalten auseinandergesetzt und eine fundierte und nachhaltige Verhaltensänderung vollzogen so können Sie auch den Gutachter davon überzeugen. Dieser kann dann wiederum davon ausgehen, dass Sie sich in Zukunft an Regeln und Vorschriften halten und wird eine positive Prognose bzw. Beurteilung erteilen.

Bei einer Begutachtung gibt es folgende Resultate:

Positive Begutachtung –
Sie erhalten Ihren Führerschein zurück. Der Gutachter ist überzeugt, dass zukünftig mit keinem Fehlverhalten Ihrerseits zu rechnen ist.

Negative Begutachtung –
Sie erhalten Ihren Führerschein noch nicht zurück. Der Gutachter konnte nicht von Ihrer Verhaltensänderung überzeugt werden.

Negative Begutachtung mit Empfehlung –
Sie erhalten Ihren Führerschein noch nicht zurück. Der Gutachter erkennt, dass Sie auf dem richtigen Weg sind, ist aber noch nicht restlos überzeugt. Er empfiehlt eine Vertiefung mittels spezieller Schulungsmaßnahmen. Haben Sie diese erfolgreich absolviert und können dies belegen, erhalten Sie ohne erneute MPU Ihren Führerschein zurück.

Regelungen der Begutachtung im Überblick

  • Fragen stellen ist jederzeit erlaubt.
  • Das Gutachten muss in verständlicher Sprache geschrieben sein.
  • Das Gutachten muss alle wesentlichen Befunde enthalten.
  • Bewertungen und Folgerungen müssen wissenschaftlich begründet sein.
  • Das Gutachten muss die behördliche Fragestellung beantworten.
  • Das Ergebnis der Beurteilung wird Ihnen am Ende der Begutachtung genannt.
  • Innerhalb von ca. 21 Werktagen wird Ihnen das Ergebnis schriftlich zugesandt. (Wenn eine Analyse anhängig ist verzögert sich die Zustellung)
  • Sie entscheiden, wohin das Gutachten gesandt wird (zur Fahrerlaubnisbehörde oder zu Ihnen)
  • Die Verkehrsbehörde entscheidet letztendlich, ob Sie den Führerschein wiedererlangen.
  • Ist die Frist zur Einreichung eines Gutachtens abgelaufen wird Ihr Antrag auf Wiedererteilung abgelehnt /
    Ihr Führerschein eingezogen.

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