Fragestellung Alkohol in Darmstadt
Nicht jede Fahrt unter Alkoholeinfluß zieht die gleichen Konsequenzen nach sich. Entscheident ist die Höhe des Blutalkohols. Je nach Promille-Wert und unter Berücksichtigung des Deliktes variieren die Strafen deutlich.
Im Einzelnen können Sie sich in nachfolgender Tabelle einen Überblick über das Verhältnis Promille-Grenzwert / Konsequenz bei Verstoß verschaffen.
Blutalkoholwert in Promille | ohne Auffälligkeit | mit Auffälligkeit | mit Unfall |
> 0,3 | keine |
Führerscheinentzug, Punkte, Geldstrafe, u.U. Freiheitsentzug |
Führerscheinentzug, Punkte, Geldstrafe, u.U. Freiheitsentzug |
> 0,5 | Punkte, Geldbuße, Fahrverbot | Führerscheinentzug, Punkte, Geldstrafe, u.U. Freiheitsentzug | Führerscheinentzug, Punkte, Geldstrafe, u.U. Freiheitsentzug |
> 1,1 | Führerscheinentzug, Punkte, Geldstrafe, u.U. Freiheitsentzug | Führerscheinentzug, Punkte, Geldstrafe, u.U. Freiheitsentzug | Führerscheinentzug, Punkte, Geldstrafe, u.U. Freiheitsentzug |
Bei einem Blutalkoholwert ab 0,3 Promille spricht man von "relativer Fahruntüchtigkeit" bei einem Blutalkoholwert ab 1,1 Promille von "absoluter Fahruntüchtigkeit".
Eine MPU wird in der Regel angeordnet, wenn der Blutalkoholwert über 1,6 Promille liegt oder wenn wiederholt Auffälligkeiten im niedrigeren Promille-Bereich vorliegen. Grundsätzlich hat Ihre Fahrerlaubnisbehörde in Darmstadt das Recht und die Pflicht, die Fahreignung überprüfen zu lassen, wenn berechtigte Zweifel an dieser vorliegen.
Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gelten besonders strenge Regelungen - hier gilt ein generelles Alkoholverbot. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen.
Blutalkoholwert in Promille | in der Probezeit | unter 21 jährig |
< 0,3 | Aufbauseminar, Probezeitverlängerung | Punkte, Geldbuße |
0,3 - 0,5 | Aufbauseminar, Probezeitverlängerung | Punkte, Geldbuße |
Fahrradfahrer und Fußgänger, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind können auch zur MPU "geschickt" werden. Bei Radfahrern gilt hier die Promillegrenze von 1,6.
Bei Fußgängern, die eine extrem hohe Alkoholkonzentration im Blut haben, wird von einer Alkohol-Abhängigkeit ausgegangen. Ab 3 Promille liegt eine Alkoholvergiftung vor. Ist eine Person mit einer solch hohen Promillezahl noch in der Lage sich auf den Beinen zu halten, kann man von einer starken Gewöhnung an Alkohol ausgehen, also einer Abhängigkeit. Eine Abhängigkeit läßt allerdings Zweifel an der generellen Fahreignung zu. Diese sollen dann mittels MPU überprüft bzw. ausgeräumt werden.